Preise
Hier finden Sie alle Informationen rund um die Preise unserer Leistungen.
Kostenübernahme durch die Krankenkasse
Die Krankenkassen übernehmen in aller Regel für Diabetiker die Kosten für podologische Behandlungen. Voraussetzung hierzu ist eine Heilmittelverordnung des behandelnden Arztes.
Es handelt sich um fest definierte Tätigkeiten, welche vom Arzt auf der Heilmittelverordnung vermerkt werden. Nur Podologen mit einer zugelassenen Praxis dürfen die verordnete Behandlung durchführen. Eine Heilmittelverordnung für die podologische Komplexbehandlung kann jeder Diabetiker mit diabetischen Fußsyndrom durch seinen Diabetologen oder Hausarzt bekommen, um Folgeschäden zu verhindern.
Kosten für Privatpatienten
Die Kosten für Privatpatienten richten sich nach der Kostentabelle der AOK