Podologie Praxis "Alles für die Füß"

Ihre Med. Fußpflegepraxis in Herborn- Seelbach



Unterscheidung

Pediküre

Wo liegt der Unterschied zwischen kosmetischer und medizinischer Fußpflege?

Kosmetische Fußpflege ist die Ausübung von pflegerischen und dekorativen Maßnahmen am gesunden Fuß. Die kosmetische Fußpflege kann ohne Erlaubnis ausgeübt werden.

Medizinische Fußpflege (Podologie) ist die präventive, therapeutische und rehabilitative Behandlung am gesunden, von Schädigungen bedrohten oder bereits geschädigten Fuß. Die medizinische Fußpflege ist eine heilberufliche Tätigkeit, erlaubnispflichtig und eine geschützte Berufsbezeichnung.

Ein wichtiger Aspekt ist die Unterscheidung zwischen der kosmetischen Fußpflege und der medizinischen Fußpflege. Seit dem 1. Januar 2003 ist die Erlaubnis nach § 1, Satz 1 Podologengesetz (PodG) oder die Berechtigung bzw. staatliche Anerkennung nach § 1, Satz 2 i.V.m. § 10, Abs. 1 PodG Voraussetzung für die Bezeichnung Podologe (medizinische Fußpflege).

Im Gegensatz zur kosmetischen Fußpflege, dürfen Podologen auch die Füße von Risikopatienten behandeln.

Erfahren Sie mehr dazu unter podologische Komplexbehandlungen.